Rahmenausschreibung für Clubturniere des Golfclubs Haan-Düsseltal e.V.

1. Regeln und Platzregeln

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes sowie nach den Platzregeln des Golfclubs Haan-Düsseltal e.V. Die
Wettspiele werden auf Grundlage des EGA-Vorgabensystems ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen im Sekretariat.

2. Spezifikation von Bällen und Schlägern

a) Spezifikation von Schlägern: Es gilt die Anmerkung zu Regel 4.1
b) Spezifikation von Bällen: Es gilt die Anmerkung zu Regel 4.2

3. Meldung und Meldeschluss

Die Meldung erfolgt über das Sekretariat des Golfclubs Haan-Düsseltal e.V. oder über PC Caddie. Genereller Meldeschluss für Clubturniere ist drei Tage vor dem Wettspiel um 12:00
Uhr. Abweichungen hierzu werden in der Einzelausschreibung (auf der Homepage) festgelegt.

4. Stechen

Das Stechen erfolgt bei Zählspielen – ausgenommen Clubmeisterschaften – unter Zugrundelegung, wenn nur von Abschlag 1 gestartet wird, die letzten 9, 6, 3, 2, 1 Löcher, wenn von unterschiedlichen Abschläge gestartet wird, von 9 der gespielten Löcher nach Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9. Bei weiterem Gleichstand zählen die 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Bei Clubmeisterschaften erfolgt das Stechen im Brutto für den ersten Platz durch lochweise Spielfortsetzung bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis (Sudden Death).
Lochwettspiele mit dem Ergebnis „All Spuare“ werden lochweise fortgesetzt, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Die Spielfortsetzung beginnt am gleichen Loch wie das Wettspiel.
Vorgabenschläge werden verteilt wie in der festgesetzten Runde.

5. Zusammenstellung der Spielergruppen

Bei den Turnieren wird die Startliste von der Spielleitung bestimmt. Abweichendes hierzu
steht in der Einzelausschreibung.

6. Startzeit

Bitte 30 Minuten vor Startbeginn die Scorekarte bei der Turnierleitung abholen und 5 Minuten
vor Startbeginn beim Starter melden.

Bei Absagen nach Meldeschluss muss die Meldegebühr dennoch bezahlt werden.

7. Abschläge

Die Abschläge werden in der Einzelausschreibung bekannt gegeben.

8. Spielgeschwindigkeit

a) Ready Golf
Im Zählspiel sollte „Ready Golf“ gespielt werden, jedoch auf sichere und verantwortungsbewusste Art und Weise.
- Spielen Sie, wenn Sie bereit sind – Sie müssen nicht warten, bis der am weitesten entfernte Spieler gespielt hat.
- Sie können von einem Referee zu „Ready Golf“ aufgefordert werden, wenn Ihre Gruppe in Rückstand gerät.
- Sofern es möglich ist, machen Sie andere Spieler in der Gruppe darauf aufmerksam, dass Sie zuerst spielen.

b) Unangemessene Verzögerung / langsames Spiel (vgl. Regel 5.6)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder
mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, wird
der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe
ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen
Regel 5.6 angesehen.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel:
1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Lochverlust
3. Verstoß: Disqualifikation
Zählspiel:
1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird
das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am
nächsten Loch aus.

9. Aussetzen des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 5.7)

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das
Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich
unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu
unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Klarstellung 5.7b (1)/1 rechtfertigen.

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 5.7 a).

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben
freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

10. Geräte zur Entfernungsmessung

Ein Spieler darf Entfernungsinformationen durch die Verwendung eines Entfernungsmessgeräts erlangen. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein
Entfernungsmessgerät zum Abschätzen oder Messen anderer Umstände die sein Spiel beeinflussen könnten (z. B. Höhenunterschiede, Windgeschwindigkeit, usw.), verstößt
der Spieler gegen Regel 4.3. Strafe für Verstoß siehe Regel 4.3.

11. Beendigung des Wettspiels, Siegerehrung, Aushang der Ergebnisliste

Das Wettspiel ist mit dem Aushang der Ergebnisliste nach der Siegerehrung beendet. Siegerehrungen erfolgen im Regelfall ca. 15 Minuten nach Abgabe der Scorekarten der
letzten Spielergruppe. In Ausnahmefällen können Siegerehrungen gruppenweise vorgenommen werden.

12. Änderungsvorbehalte

Die Wettspielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start des Wettspiels das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Die Vorgabenwirksamkeit darf nur vor dem ersten Start
und nur durch den Vorgabenausschuss aufgehoben werden. Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

13. Spielleitung

Die Spielleitung wird vor dem ersten Start des Wettspiels mit Aushang der Startliste namentlich bekannt gegeben. Entscheidungen der Spielleitung sind endgültig.
Entscheidungen der Platzrichter können durch die Spielleitung aufgehoben werden.

14. Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten sowie Bildaufnahmen im Internet & Social Media

Mit Meldung zum Wettspiel stimmt der Spieler zu, dass sein Name, seine Vorgabe und seine Startzeit auf der Startliste durch Aushang u.a. im Clubhaus und im Internet veröffentlicht
werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Spieler auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste
einschließlich der Veröffentlichung seiner Spielergebnisse für jedes Loch der Runde (Scorekarte), im Internet ein.

Wir weisen darauf hin, dass während des Wettspiels zum Turniergeschehen von Teilnehmern und gegebenenfalls auch Zuschauern Bildaufnahmen angefertigt und in Print-
und/oder Onlinemedien (z.B. auf der Clubhomepage) des Golfclubs zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken (z.B. zur Turnierberichterstattung) veröffentlicht werden. Sollten Sie
die Aufnahme und Veröffentlichung von Bildmaterial zu Ihrer Person nicht wünschen, können Sie einer Aufnahme und Veröffentlichung jederzeit (mit Wirkung) für die Zukunft im
Clubsekretariat widersprechen.

15. Fahren / Mitfahren im Golfwagen o.ä. Fahrzeugen

Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das kurzfristige Fahren / Mitfahren wird von der Spielleitung ausdrücklich
gestattet. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht.

16. Verstoß gegen die Etikette / Unsportliches Verhalten

Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung nach Regel 1.2 b den Spieler disqualifizieren. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Etikette
liegt insbesondere vor, wenn Spieler folgende Handlungen begehen: Ungebührliches Benehmen gegenüber Platzrichtern / Spielleitern / Mitspielern. Verhält sich ein Spieler
unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Sportausschuss gegen den Spieler Sanktionen verhängen.

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird oder der
Sportbetrieb bzw. andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.

Bei vorsätzlichen Regelverstößen, unentschuldigtem Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlichem Verstoß gegen die Etikette sowie der Manipulation eines Wettspielergebnisses, ist eine Sanktion durch den Sportausschuss zu verhängen.

- Änderungen vorbehalten –


Der Sportausschuss